12. Gegen den Rekursentscheid erhob der Rechtsvertreter der A. AG (folgend: Beschwerdeführerin) am 27. Mai 2025 Beschwerde und stellte das Rechtsbegehren, der Entscheid des Standeskommission vom 1. April 2025 sei aufzuheben, die Sache sei zur Beurteilung an die Standeskommission zurückzuweisen resp. eventualiter sei die Verfügung der Baukommission Inneres Land AI vom 14. November 2023 aufzuheben, unter Kostenund Entschädigungsfolge. (…) II. (…) 4. Die Beschwerdeführerin rügt zunächst, der Rekursbehörde seien von der verfügenden Behörde nicht die gesamten Akten gemäss Art. 43 VerwVG überwiesen worden. Damit