2 - 11 Das Bau- und Umweltdepartement habe die A. AG mit Sachverfügung vom 26. September 2002 angewiesen, auf der Parzelle Nr. x. die Brechanlage mit allen übrigen Installationen abzubrechen und umweltgerecht zu entsorgen und den Lagerplatz zu räumen sowie das Gelände zu rekultivieren. Die Standeskommission habe diesen Entscheid am 7. Januar 2003 bestätigt und habe den Bezirksrat B. angewiesen, sollte die A. AG die Rekultivierung nicht fristgerecht beendigen, die Ersatzvornahme in die Wege zu leiten.