Ein grosser Teil der Wiederherstellung stehe in den nächsten Monaten bevor, weil das Bauprojekt „Y.“ endlich realisiert werden könne. Da keine Polizeigüter gefährdet seien, seien keine öffentlichen Interessen ersichtlich, welche die privaten Interessen der Rekurrentin überwiegen und es rechtfertigten, der Rekurrentin die Möglichkeit, die Wiederherstellung bis Ende 2025 selber zu realisieren, zu entziehen. 11. Die Standeskommission trat mit Entscheid vom 1. April 2025 auf den Rekurs der A. AG nicht ein.