10. Gegen das Schreiben vom 14. November 2024 erhob die A. AG am 18. Dezember 2023 Rekurs bei der Standeskommission Appenzell I.Rh. Sie machte geltend, das eingeleitete Wiederherstellungsverfahren sei unverhältnismässig. Die Rekurrentin habe zugesichert, das noch vorhandene Kies bis Sommer 2025 abzubauen und die Fläche bis Ende 2025 zu rekultivieren. Ein grosser Teil der Wiederherstellung stehe in den nächsten Monaten bevor, weil das Bauprojekt „Y.“ endlich realisiert werden könne.