5. Nach Durchführung eines Augenscheins am 26. April 2022 hielt die Baukommission mit Schreiben vom 24. Mai 2022 fest, dass die A. AG jeweils bis 30. Juni 2023, 30. Juni 2024 und 30. Juni 2025 je einen Drittel des noch vorhandenen Kiesdepots abbauen und bis spätestens 31. Dezember 2025 die Rekultivierung durchführen müsse. Sollte die A. AG die Bedingungen nicht fristgerecht erfüllen, werde umgehend und ohne weitere Voranzeige die Ersatzvornahme durch die Baukommission auf Kosten der säumigen A. AG eingeleitet.