3. Mit Schreiben vom 28. Juni 2007 verlangte der Bezirksrat B. von der A. AG die endgültige Rekultivierung bis 31. August 2007 und den Abbau des Kiesvolumens bis 31. Dezember 2007 um 50 Prozent, andernfalls der Bezirksrat die verfügten Massnahmen im Rahmen einer Ersatzvornahme auf ihre Kosten durchführen werde. 4. Mit Schreiben vom 23. März 2020 forderte die nun zuständige Baukommission Inneres Land AI (folgend: Baukommission) die A. AG auf, ihr innert 30 Tagen mitzuteilen, ob die Parzelle Nr. x. inzwischen vollständig rekultiviert und die sich dort befindlichen Anlagen entfernt worden seien.