Dieser Zuschlag sichere ferner den Versicherten, die im Alter von 18-21 Jahre invalid werden, bevor sie noch während eines vollen Jahres im Erwerbslesen gestanden sind und entsprechende Beiträge geleistet haben (und dadurch die damalige Mindestbeitragszeit von einem Jahr für die Erlangung eines Anspruchs auf eine Invalidenrente erfüllt haben), die gleichermassen erhöhten ausserordentlichen Renten. In vergleichbarer Lage mit diesen Versicherten würden sich nun aber auch solche befinden, die in jungen Jahren vor dem Abschluss ihrer beruflichen Ausbildung invalid werden.