zent zur ausserordentlichen Invalidenrente der Geburts- und Kindheitsinvaliden würde eine bessere Angleichung der Leistungen für diese Kategorien am besten erreicht. Dieser Zuschlag sichere ferner den Versicherten, die im Alter von 18-21 Jahre invalid werden, bevor sie noch während eines vollen Jahres im Erwerbslesen gestanden sind und entsprechende Beiträge geleistet haben (und dadurch die damalige Mindestbeitragszeit von einem Jahr für die Erlangung eines Anspruchs auf eine Invalidenrente erfüllt haben), die gleichermassen erhöhten ausserordentlichen Renten.