3.3. Aus den in den Akten liegenden echtzeitlichen Arztberichten ergeben sich keine zwingenden Gründe, retrospektiv einen anderen Invaliditätseintritt als den 29. September 2022 festzulegen. So wird beispielsweise im Bericht der Klinik Teufen vom 25. Oktober 2019 festgehalten, es bestehe bei Austritt aus dem ambulanten integrativen Behandlungsprogramm vom 16. September 2019 bis 11. Oktober 2019 eine Arbeitsfähigkeit von 100%.