1-5 1. Vorliegend ist unbestritten, dass der Beschwerdeführer bei einem Invaliditätsgrad von 100% Anspruch auf eine ganze Invalidenrente hat. Strittig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer zu Recht die Minimalrente von monatlich CHF 1'225.00 ab September 2022 zugesprochen hat.