Erwägungen: I. 1. A., geboren im August 2000, meldete sich am 22. Februar 2022 wegen Migräne, chronischer Kopfschmerzen und idiopathischer intrakranieller Hypertension, bestehend seit 2013 und bestehender Arbeitsunfähigkeit seit 29. September 2021, zum Bezug von IV- Leistungen an. 2. Mit Verfügung vom 4. Juli 2023 stellte die IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. fest, dass kein Anspruch auf berufliche Massnahmen bestünde. 3. Mit Verfügung vom 29. Mai 2024 sprach die IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. A. bei einem Invaliditätsgrad von 100% eine ganze Invalidenrente ab 1. September 2022 in Höhe der Minimalrente zu.