Die ersten beiden Auszahlungen seien gemäss dem cash plan geleistet worden. Dann sei per Ende Juni 2023, kurz vor dem Stichtag der dritten Auszahlung per 1. Juli 2023, die Kündigung erfolgt. Zudem habe der Beschwerdeführer im ersten Halbjahr 2023 einen ausserordentlich hohen Umsatz erzielt, womit er einen hohen Bonus für das Jahr 2023 hätte erwarten können. Insbesondere in Bezug auf den retention bonus sei zu beachten, dass der Geschäftsverlauf im Jahre 2023 bis zur Kündigung des Beschwerdeführers sehr gut gewesen sei und die Kündigung just in einem Zeitpunkt erfolgt sei, der eine Auszahlung des Boni verhindert habe.