Die Anweisungen im Richtplan, Objektblatt L.6 seien klar: Intensivierungen touristischer Nutzungen seien in den Kerngebieten zu vermeiden. Die auf Schutz angewiesenen Arten in diesen Kerngebieten seien strikt standortgebunden auf genau diese Kerngebiete dringend und zwingend angewiesen. Es gebe angesichts dieser Ausgangslage keinen rechtfertigenden Grund, einen Wanderweg neu durch ein solches Kerngebiet zu legen. Das Sonderwaldreservat (Komplexreservat) Bruggerwald-Kronberg sei seit 2013 mit umfangreichen, kostenintensiven Holzschlägen zugunsten des Auerhuhns als national prioritäre Waldart aufgewertet worden.