2 - 10 grosse, bis anhin von Wanderwegen unberührte Landschaftskammer, durch ein eidgenössisches Jagdbanngebiet, durch ein Kerngebiet im Sinne von Objektblatt L.6 des kantonalen Richtplans, durch eine Moorlandschaft von nationaler Bedeutung, durch das rechtskräftig ausgeschiedene Sonderwaldreservat Bruggerwald-Kronberg und durch den Teilraum 1 des BLN-Gebiets Säntisgebiet. Vor allem aber handle es sich um das wohl letzte, kantonsübergreifende Auerhuhngebiet.