Damit übersteige der Veräusserungspreis und die Gegenleistung (Übernahme der Grundpfandschuld) den amtlichen Verkehrswert der Liegenschaft und der Tatbestand des Vermögensverzichts sei bei korrekter Betrachtung gerade nicht erfüllt. Verdeutlicht werde dies in nachfolgender Darstellung: amtlicher Verkehrswert gemäss Schätzung vom 19. Februar 2014 CHF 350'000.00, abzüglich übernommene Grundpfandschulden von CHF 375'000.00, abzüglich Barüberweisung an den Verkäufer (Einsprecher) von CHF 45'000.00, abzüglich Begleichung der Grundstückgewinnsteuer von CHF 30'000.00;