Diese müsse mindestens 90% des Wertes der Leistung entsprechen (Art. 17b lit. a ELV). Vorliegend betrage der amtliche Verkehrswert gemäss Grundstückschätzung des Kantonalen Schatzungsamts vom 19. Februar 2014 CHF 350'000.00. Wie aus dem Grundstückkaufvertrag vom 9. Dezember 2019, welcher dem Gesuchsformular beigelegt gewesen sei, hervorgehe, habe der Einsprecher sein Stockwerkeigentumsgrundstück (…) zum Preis von CHF 630'000.00 veräussert, wobei die Kaufpreistilgung unter anderem aus der Übernahme der Darlehensschuld bei der Bank E. im Umfang von CHF 375'000.00 und einer Barüberweisung von CHF 45'000.00 bestanden habe.