1. A., geb. 1932, seit 2019 wohnhaft im Alterszentrum B., meldete sich am 26. März 2024 zum Bezug einer Ergänzungsleistung an. Er führte ein Vermögen per 1. Januar 2024 von CHF 36'003.00 an. Zudem gab er an, am 9. Dezember 2019 einen Vermögenswert von CHF 630'000.00 an seinen Sohn C. übertragen zu haben. Er legte den Kaufvertrag vom 9. Dezember 2019 über das Stockwerkeigentum an der Strasse x. (Verkehrswert 350'000.00; Schätzungsdatum 19. Februar 2014) bei. Daraus ist ersichtlich, dass C. den Kaufpreis von CHF 630'000.00 unter anderem mit einem Erbvorbezug von A. von CHF 180'000.00 tilgte.