3. Die Beschwerde ist somit gutzuheissen. Der Rekursentscheid der Standeskommission vom 16. April 2024 ist aufzuheben. Die Verfügung der Baukommission Inneres Land AI vom 5. September 2023 und der Einspracheentscheid des Bau- und Umweltdepartements vom 28. August 2023 als deren integrierender Bestandteil sind zu schützen. (…) Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Verwaltungsgericht, Entscheid V 4-2024 vom 4. November 2024 9-9