Andererseits haben anlässlich dieses Augenscheins das Oberforstamt und die Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz diese Zufahrtsvariante als bewilligungsfähig erachtet. Auch die Flurgenossenschaft hat gemäss Augenscheinprotokoll unter Anwesenheit des Landeshauptmanns entschieden, dass die Erschliessung