Gemäss Baubegutachtung der Fachkommission Heimatschutz sei der massive Eingriff in die Kulturlandschaft grundsätzlich schon unverhältnismässig, die Eindolung des Gewässers und die massive Auffüllung in jenem Bereich sei nicht bewilligungsfähig. Die Fachstelle Natur- und Landschaftsschutz beurteile das Vorhaben unter Verweis auf Art. 1 NHG ebenfalls sehr kritisch, zumal das Landschaftsbild massiv beeinträchtigt würde, was aufgrund einer anderen Möglichkeit der Zufahrt zur Liegenschaft nicht notwendig sei.