Das benötigte Fahrwegrecht könne auch ohne Zustimmung des Nachbarn rechtlich erzwungen werden. Einen Nachweis, dass der Gesuchsteller rechtliche Schritte für den Erhalt einer Zufahrt unternommen habe, habe er nicht erbracht. Sein Einwand, eine Überfahrt über die Parzelle Nr. z. sei nicht möglich, sei daher nicht beachtlich.