1-9 Für das Ausbringen der Gülle und Ernten des Heus sei eine Zufahrtsmöglichkeit zur Grundstücksgrenze erforderlich. Diese Zufahrt werde jedoch nur wenige Male im Jahr genutzt. Nicht erforderlich sei daher eine Befestigung der Zufahrt. Auch innerhalb des Grundstücks sei für die Bewirtschaftung kein befestigter Weg erforderlich. Die Bewirtschaftung mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen sei auch bisher schon ohne befestigten Weg erfolgt.