Schliesslich kam auch Dr. med. H., Hausärztin des Beschwerdeführers, in ihrem Bericht, in welchem sie detailliert die Anamnese und Befunde festhält, vom 1. März 2023 zum gleichen Ergebnis, dass aufgrund der qualitativen Einschränkung eine verminderte Leistungsminderung von ca. 20% sicher vorhanden sei. Alle drei Ärzte gehen somit übereinstimmend von einer 20%-igen Leistungsminderung bei 100%-iger Präsenzzeit (erhöhter Pausenbedarf, generelle Verlangsamung, Arbeitstempo eingeschränkt) aus.