10 - 13 Beschwerdeführers, gab dieser doch bereits am 24. April 2019, also mehr als zwei Jahre zuvor, an, dass sich die Schulterbeschwerden deutlich gebessert hätten. Schliesslich kam auch Dr. med. H., Hausärztin des Beschwerdeführers, in ihrem Bericht, in welchem sie detailliert die Anamnese und Befunde festhält, vom 1. März 2023 zum gleichen Ergebnis, dass aufgrund der qualitativen Einschränkung eine verminderte Leistungsminderung von ca. 20% sicher vorhanden sei.