Gleichentags wurde von der Ausgleichskasse Appenzell I.Rh. die Verfügung der Verzugszinsen für auszugleichende persönliche Beiträge 2021 von CHF 87.10 über einen zinspflichtigen Betrag von CHF 1'503.80, einen Zinsenlauf vom 1. Januar 2023 bis 1-5 27. Februar 2024, somit 417 Tage zu einem Zinssatz von 5 Prozent, erlassen. 4. Mit Schreiben vom 4. März 2024 erhob A. gegen die Verfügung der Ausgleichskasse Appenzell I.Rh. über die Beiträge für Nichterwerbstätige Einsprache.