5-6 abgelaufen ist, setzt das Gericht selbst ein neues Datum an: Der Beschwerdeführer hat das Tierhalteverbot innert zwei Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung des Veterinäramts vom 8. August 2024 umzusetzen. Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Verwaltungsgericht, Entscheid V 2-2025 vom 13. Mai 2025 Die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wurde vom Bundesgericht mit Entscheid 2C_360/2025 vom 3. Oktober 2025 abgewiesen. 6-6