Mit Verfügung vom 8. August 2024 setzte das Veterinäramt eine neue Frist zur Vollstreckung der rechtskräftigen Verfügung, nämlich ab 1. Januar 2025 keine Tiere mehr zu halten. Ihm wurde somit nochmals eine letzte Möglichkeit eröffnet, dem verfügten Tierhalteverbot freiwillig bis Ende 2024 Folge zu leisten und die angedrohten, kostenpflichtigen Zwangsmassnahmen zu verhindern. Nachstehend ist somit einzig zu prüfen, ob der angesetzte Zeitpunkt vom 1. Januar 2025, ab welchem das Tierhalteverbot vom Beschwerdeführer einzuhalten ist, zu Recht erfolgt ist.