4-6 Gemäss Gesprächsnotiz von Dr. B., Veterinäramt, habe der Beschwerdeführer am 12. Juli 2024 angerufen und bekannt gegeben, vor Gericht unterlegen zu sein und habe sich nach der Umsetzung des Tierhalteverbots erkundigt. Er fürchte, dass das Veterinäramt die Tiere nun gleich holen kommen würde. Ihm wäre gedient, wenn er seine Tiere noch bis spätestens 31. Dezember 2024 halten dürfe. Also hätten sie diese Frist mündlich vereinbart. Bis dahin wolle er den Tierbestand selbständig aufgeben. Der Beschwerdeführer habe um Zustellung der Verfügung gebeten.