Der Bericht der unangemeldeten Tierschutzkontrolle vom 7. Februar 2025 halte fest, dass keine Mängel festgestellt worden seien. Damit reihe sich auch dieser letzte Kontrollbericht in die positiven Befunde der letzten Jahre ein. Eine Verlängerung der Vollstreckung des Tierhalteverbotes um zwei Jahre (ab Rechtskraft des Urteils) wäre daher angebracht, zumal eine Gefährdung des Tierwohls nicht ersichtlich sei. Seine Tiere würden im Gegenteil durch den täglichen Weidegang, sowohl im Sommer wie im Winter, eine sehr grosse Bewegungsfreiheit geniessen, welche in vielen anderen Betrieben nicht gegeben sei.