4. Der Beschwerdeführer bringt im Rahmen des rechtlichen Gehörs im Wesentlichen vor, den aktuellen Haltungsbedingungen sowie den Verbesserungen der letzten Jahre würde zu wenig Rechnung getragen. Seine Kühe seien in den letzten 17 Jahren penicillinfrei und insgesamt bei guter Gesundheit gewesen, was sich auch ohne lückenlose Daten dadurch beweisen lasse, dass in diesem Zeitraum keine nennenswerten Krankheiten aufgetreten seien und damit auch keine umfassende tierärztliche Behandlung notwendig gewesen sei. Seither seien durch die regelmässig stattfindenden Kontrollen keine wesentlichen Mängel mehr festgestellt worden.