2. Das Veterinäramt erwidert im Wesentlichen, der Beschwerdeführer habe eine Betriebsübergabe nicht angesprochen. Seit September 2018 wisse A., dass das Veterinäramt ihn als unfähig betrachte, Tiere allein zu halten oder zu betreuen. Seither hätte er sich ernsthafte Gedanken machen können bzw. müssen, wie es mit seiner Tierhaltung weiter gehe. Das sei offenbar nicht geschehen. Stattdessen schreibe er mehr als sechs Jahre später von offenen Fragen und einer unklaren Zukunft des Betriebs.