4. Gegen diesen Beschluss der Standeskommission Appenzell I.Rh. erhob A. (folgend: Beschwerdeführer) am 17. Januar 2025 Beschwerde beim Verwaltungsgericht und stellte die Rechtsbegehren, die Vollstreckung des Tierhalteverbotes sei aufzuschieben und die Frist im Sinne einer geordneten Betriebsübergabe um 2 Jahre zu verlängern. (…) III.