2 - 10 8. Der Beschwerdegegner ersuchte mit Schreiben vom 22. November 2023 um Fristerstreckung zur Stellungnahme bis 29. Februar 2024, welche mit prozessleitender Verfügung vom 27. November 2023 erteilt worden ist. 9. Die Rechtsvertreterin der Zuschlagsempfängerin reichte am 15. Dezember 2023 eine Stellungnahme zur Beschwerde ein und stellte neben dem Antrag um Beschwerdeabweisung den Verfahrensantrag, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu entziehen, weil die Beschwerde aussichtslos sei.