Das Angebot der Firma B. AG habe sich als mit 445 Punkten von max. 500 Punkten (geprüftes Angebot netto CHF 0.551 pro kg inkl. MWST) als das vorteilhafteste Angebot erwiesen. So sei das Angebot preislich überzeugend, betreffend Erfahrung weise die Firma B. AG sehr gute Referenzen im Bereich von vergleichbaren Leistungen aus, sie halte Qualitäts- und Umweltstandards ein und setze auf den Einsatz erneuerbarer Energien und Nachhaltigkeit und die Verwertung erfolge nach ausreichender Priorisierung. 3. Gegen diese Zuschlagsverfügung erhob die A. AG (folgend: Beschwerdeführerin) am 31. Oktober 2023 Beschwerde.