3.2. Ein Rückforderungsanspruch nach Art. 25 ATSG besteht gegebenenfalls auch bei rückwirkender Herabsetzung von Renten in der Invalidenversicherung im Bereich der AHVanalogen Faktoren, zu denen die Berechnungsgrundlagen der ordentlichen Rente zählen (vgl. FLÜCKIGER, a.a.O., Art. 53 N 88).