Der Beschwerdeführer habe am 1. September 2025 das ordentliche Rentenalter erreicht. Im Zuge der Neuberechnung seiner Rente (AHV-Rente) sei dieser Fehler aufgedeckt worden. So habe die Verwaltung nachträglich einen Sorgerechtsvertrag eingefordert. Anspruch auf Erziehungsgutschriften habe, wer die elterliche Sorge über eines oder mehrere Kinder unter 16 Jahren ausübe (Art. 29sexies AHVG). Wenn der Beschwerdeführer nicht nachweisen