7-8 weitere Argumente nicht untersucht werden (vgl. BERNER, a.a.O., S. 144). Dasselbe muss auch für das Rekursverfahren gelten. Es macht wenig Sinn, wenn einzelne strittige Fragen eines Bauprojekts, bei welchem sich die Parteien ohnehin einig sind, dass es nicht realisiert werden kann, durch alle Rechtsmittelinstanzen überprüft werden müssen. Diese wären unter Umständen bloss theoretischer Natur, die keine praktische Bedeutung haben und die sich bei einem neuen Baugesuch unter Umständen nicht mehr oder nicht mehr in der gleichen Form stellen.