1.2. Vorliegend hat die verfügende Behörde die Einsprache des Beschwerdeführers mit Einspracheentscheid vom 6. Juni 2023 bezüglich der Gebäudehöhe abgewiesen und im Übrigen den Einspracheentscheid des Bau- und Umweltdepartements vom 11. Mai 2023 als integrierenden Bestanteil ihres Einspracheentscheid bezeichnet. Das Bau- und Umweltdepartement hat in seinem Einspracheentscheid die Einsprache im Sinne der Erwägungen gutgeheissen und festgehalten, dass die Baubewilligung für den Neubau der Industriehalle nicht erteilt werden könne.