Sie teilte mit, sie und der Beschwerdeführer lebten seit dem 31. Dezember 2023 getrennt. Ausserdem teilte sie der verfügenden Behörde am 5. Juli 2024 mit, sie habe die Absicht, sich scheiden zu lassen und habe das Scheidungsbegehren am 8. März 2024 eingereicht. Ihr Ehemann habe vor Gericht gesagt, dass er sich auf keinen Fall scheiden lassen wolle, er möchte noch zwei Jahre warten. Die geltend gemachten Kontakte vom 2. bis 12. Mai 2024 vermögen deshalb nach Ansicht des Gerichts nichts am bereits erloschenen Ehewillen der Ehefrau zu ändern.