Diese Kontakte hätten sowohl persönliche als auch organisatorische Elemente beinhaltet und seien nicht typisch für eine angeblich vollständig beendete Ehebeziehung ohne jeglichen Kontakt. Der gegenseitige Ehewille und die eheliche Lebensführung hätte zumindest bis in den Mai 2024 hinein fortbestanden. Die Aussagen des Beschwerdeführers seien damit keine blossen Schutzbehauptungen und die verschiedenen Äusserungen der Ehefrau objektiv unzutreffend. Wäre der Ehewille der Ehefrau tatsächlich bereits am 30. April 2024 erloschen gewesen, hätte sie den Kontakt vollständig abgebrochen.