Als direkte Antwort habe die Ehefrau dem Beschwerdeführer ein küssendes Emoji gesandt und es sei ein 12-minütiges Telefongespräch gefolgt. Anschliessend habe die Ehefrau dem Beschwerdeführer mehrere Urlaubsfotos aus Deutschland gesandt. Am 12. Mai 2024 habe die Ehefrau dem Beschwerdeführer die Zugverbindungen ihrer Reise in Deutschland übermittelt und es seien weitere Telefongespräche erfolgt. Diese Kontakte hätten sowohl persönliche als auch organisatorische Elemente beinhaltet und seien nicht typisch für eine angeblich vollständig beendete Ehebeziehung ohne jeglichen Kontakt.