2-7 diversen Whatsapp- und Sprachnachrichten sowie aus der Anrufliste des Beschwerdeführers sei ersichtlich, dass die Ehegatten mehrfach korrespondiert und auch persönliche Treffen vereinbart hätten. So hätten die Ehegatten am 1. Mai 2024 ein Telefongespräch von 38 Minuten Dauer geführt. Am 2. Mai 2024 habe der Beschwerdeführer die Ehefrau darüber informiert, dass er bereits gegessen habe und am 3. Mai 2024 habe er die Ehefrau gefragt, ob sie die Haustiere gefüttert habe. Am 5. und 6. Mai 2024 sei es zu weiteren Telefonaten (12 und 51 Minuten) gekommen.