10. Gegen den Rekursentscheid vom 17. Juni 2025 erhob A. (folgend: Beschwerdeführer) am 27. August 2025 Beschwerde mit den Rechtsbegehren, der Entscheid der Standeskommission sei aufzuheben und es sei auf die Widerrufung der Aufenthaltsgenehmigung zu verzichten sowie sei dem Beschwerdeführer die Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin. (…) III.