Selbst wenn dies der Fall wäre, belege dieser Umstand nicht, dass bei den Ehegatten auch der Ehewille, der Wille zur Ehegemeinschaft, weiter bestanden habe. Die Ehefrau habe in ihren Schreiben vom 5. Juli 2024 und 2. Oktober 2024 ausgeführt, dass sie nicht gedenke, die Ehegemeinschaft wieder aufzunehmen und ihr Ehewille definitiv erloschen sei. Dies spreche gegen die Darstellung von A., dass die Trennung nur vorübergehend sei und beide gemeinsam nach Lösungen für eine Rettung der Ehe suchten.