1-7 7. Mit Verfügung vom 17. Oktober 2024 entschied das Amt für Inneres, dass die Aufenthaltsbewilligung von A. widerrufen werde und er die Schweiz innert 30 Tagen ab Rechtskraft dieser Verfügung zu verlassen habe. Als Begründung wurde ausgeführt, die Ehefrau habe mit Schreiben vom 2. Oktober 2024 erneut darauf hingewiesen, dass ihr Ehewille erloschen sei und sie seit dem Auszug von A. Ende April 2024 keinen Kontakt mehr zu ihm gepflegt habe.