4. Am 17. Mai 2024 reichte B. dem Amt für Inneres, Bevölkerungsdienste, ein Schreiben ein. Darin führte sie unter anderem aus, A. habe sie nur wegen des Visums geheiratet. Sie lebten seit dem 31. Dezember 2023 getrennt, in getrennten Räumen. Seit dem 31. April 2024 wohnten sie nicht mehr im selben Haus. In der Folge überprüfte das Amt für Inneres die Aufenthaltsbewilligung von A.