3. Gemäss Entscheid und Abschreibungsverfügung des Bezirksgerichtspräsidenten Appenzell I.Rh. vom 27. März 2024 hat B. beim Bezirksgericht Appenzell I.Rh. am 8. März 2024 ein Gesuch um Erlass von Eheschutzmassnahmen eingereicht. Anlässlich der Gerichtsverhandlung haben die Ehegatten einen Vergleich abgeschlossen, in dem unter anderem festgestellt wurde, dass sie nach dem Auszug des Ehemanns aus der ehelichen Wohnung, spätestens per 30. April 2024, getrennt leben.