1. A. ist Staatsangehöriger von Sri Lanka und reiste am 4. März 2020 aus Österreich kommend in die Schweiz ein und erhielt eine Kurzaufenthaltsbewilligung L bis zum 2. März 2021. A. heiratete am 20. Mai 2021 in Appenzell die sri-lankische Staatsangehörige B., welche über eine Aufenthaltsbewilligung B verfügt. 2. Am 8. Juni 2021 stellte B. ein Gesuch um Familiennachzug. A. erhielt in der Folge am 10. Juni 2021 eine Aufenthaltsbewilligung B per 20. Mai 2021. Diese Aufenthaltsbewilligung wurde dreimal verlängert, zuletzt am 29. August 2023 bis am 18. September 2024.