Betreffend den geltend gemachten Deponienotstand ist festzuhalten, dass das Bereitstellen von Deponien Aufgabe des Staates ist. Es kann jedenfalls nicht im öffentlichen Interesse sein, wenn Private unbewilligt Material deponieren und dieses dann nicht rückgeführt werden muss, auch wenn Schwierigkeiten bestehen, eine Deponie für die Ablagerung zu finden.