Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands entstehen können, ist unbestritten. Würden diese Punkte jedoch stark gewichtet, hätte dies zur Folge, dass, je grösser eine unbewilligte Deponie wäre, desto weniger die Wiederherstellung gefürchtet werden müsste. Dies widerspräche jedoch dem Umweltschutz und Landschaftsschutz. Auch diese Punkte können demnach nur schwach gewichtet werden. Betreffend den geltend gemachten Deponienotstand ist festzuhalten, dass das Bereitstellen von Deponien Aufgabe des Staates ist.